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Tipps & Links
(Zahlung unter Vorbehalt) (Absender) einschl. Kundennummer Ort, Datum (Empfänger: Strom- bzw. Gasversorger) Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben öffentlich bzw. mit Schreiben vom ........ mitgeteilt, dass Sie die Preise für meinen Strombezug (Gasbezug) erhöhen werden. Aufgrund der allseits geübten öffentlichen Kritik gehe ich davon aus, dass die von Ihnen vorgesehene Preiserhöhung zumindest in der Höhe nicht gerechtfertigt ist. Ich bitte Sie daher, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung durch eine nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Ich erkläre hiermit nachdrücklich, dass ich weitere Zahlungen nur unter dem Vorbehalt leiste, den durch die Preiserhöhung entstandenen Mehrbetrag ggf. zurückzufordern. Die Zahlung erfolgt insoweit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Ich bitte um kurzfristige Eingangsbestätigung meines Schreibens Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) Mit dem nachfolgenden Energiefragebogen will sich der Landesverband ein Bild der Energiebilanz bei unseren Mitgliedern machen. Bitte füllen Sie den Bogen aus und senden ihn an den Landesverband.
Kaum in einem anderen Bereich landen Streitigkeiten so häufig vor dem Richter, wie unter Nachbarn. Doch meist lässt sich Nachbarschaftsstreit schon durch ein sachliches Gespräch klären. Wie so vieles ist auch die "Nachbarschaft" in Deutschland durch die "Nachbarschaftsgesetze" der Bundesländer geregelt. Deshalb hier das saarländische Nachbarschaftsrecht downloadbar als pdf.datei.
Solare Zukunft
Freizeitgartenbau
Viele Menschen, die renovieren wollen, verschenken günstiges Geld vom Staat. Denn es gibt viele Fördermittel von Bund, Ländern und Gemeinden. Einen kompletten Überblick gibt zum Beispiel im Internet die Fördermitteldatenbank der Quelle Bausparkasse. Sie ist derzeit die umfangreichste und wird auf dem aktuellsten Stand gehalten. Interessant ist, was die Nutzer interessiert: Bei Kauf oder Neubau von Einfamilienhäusern stehen Anfragen zum Thema Energiesparen an der Spitze (45 Prozent). Bei Modernisierung und Umbau ist die Nachfrage nach Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen (31 Prozent) und Heizungstausch (27 Prozent) besonders groß. Speziell beim Thema Heizungstausch ist die Unsicherheit der Verbraucher sehr groß, bedauert Karlheinz Quiring von der Quelle Bausparkasse. Hier gibt es zwei Verordnungen, die für den Eigenheimer wichtig sind: Die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) regelt den zulässigen Abgasverlust einer Heizung, der im Schornsteinfegerprotokoll ausgewiesen ist. Danach darf bei Heizungen zwischen 4 und 25 Kilowatt Leistung der Abgasverlust maximal 11 Prozent betragen, ab 25 bis 50 Kilowatt Leistung max. 10 Prozent – widrigenfalls fordert der Schornsteinfeger die Nach- oder Umrüstung der Heizanlage. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bestimmt – vereinfacht gesagt – die Angemessenheit des Energieaufwandes zum Beheizen eines Gebäudes und regelt die energetischen Anforderungen an Wohngebäude – unter Einbeziehung der Heizanlage. Betroffen sind Heizkessel, die vor dem 1. November 1978 in Betrieb gegangen sind, falls nicht zwischenzeitlich ein neuer Brenner eingebaut wurde. Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus selbst bewohnt, ist von diesem Zwang ausgenommen. Nur nach einem Eigentümerwechsel muss die Altanlage raus – und zwar innerhalb bestimmter Fristen! Und wenn die alte Heizung raus muss: Was kostet eine Neue? Eine erste unverbindliche Berechnung bietet der „Renovierungsrechner“ der Quelle Bausparkasse im Internet. Zurück zur staatlichen Unterstützung: Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, z.B. bei der Wärmedämmung auf den Kauf von Dämmstoffen (Zuschuss 35 Euro je Quadratmeter aus dem Bundesprogramm für nachwachsende Rohstoffe). Informieren Sie sich über die Fördermitteldatenbank der Quelle Bausparkasse, welche Gelder individuell für den eigenen Zweck bereitstehen, empfiehlt Karlheinz Quiring. Einen Link zur Fördermitteldatenbank und dem Renovierungsrechner finden Sie unter oder direkt unter oder rufen Sie die Hotline der Quelle-Bausparkasse an: 0180 – 3228402 täglich von 7 bis 22 Uhr. *0,09 € je Min aus dem Festnetz der T-Com
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